Stellungnahme des SMT zu den Racist Profiling Maßnahmen an Silvester 2016

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Rassismus ist nicht sicher!

Wir, das selbstverwaltete Multikulturelle Zentrum Trier e.V., verurteilen die Polizeipraxis im Rahmen der Silvesterfeier in Köln zutiefst, da die rassistische Praxis der Personenkontrolle nach Aussehen, auch „Racial Profiling“* genannt, nicht nur gegen Gleich-behandlungsgrundsätze verstößt, sondern auch eine Befeuerung des zunehmenden Rassismus und damit der Diskursverschiebung nach Rechts mit sich bringt.

Im Rahmen der Silvesterfeier 2016 in Köln wurde von der Polizei mittels massiven personellen Aufgebots der Versuch unternommen, eine Eskalation wie im Vorjahr zu verhindern. Am Silvesterabend 2015 kam es zu massiven Übergriffen, vor allem gegen Frauen*. Um dem dieses Jahr vorzugbeugen, waren ein Teil der Polizeistrategie mehrere Hundert rassistischer Kontrollen, vor allem rund um den Kölner Hauptbahnhof, welche allem Anschein nach das Aussehen der Betroffenen zum einzigen Auswahlkriterium machten. Seitens der Polizei wurde dies damit begründet, dass vor allem Menschen aus verschiedenen nordafrikanischen Staaten letztes Jahr auffällig wurden.

Diese wurden dementsprechend in diesem Jahr zur Hauptzielgruppe der Kontrollen bestimmt, was dazu führte, dass ca. 1000 Personen ihre Personalien feststellen lassen mussten, während Personen mit „nicht-nordafrikanischen Aussehen“ den Bahnhof unbehelligt verlassen konnten.Die Polizei sieht die Richtig- und Notwendigkeit ihres Handelns durch den vermeintlichen Erfolg des Einsatzes, also der Tatsache, dass es nicht zu schweren Zwischenfällen kam, bestätigt. Allerdings ist als wahrscheinlich anzunehmen, dass dies auch ohne rassistische Kontrollen hätte erreicht werden können.

Dabei wird außer Acht gelassen, dass durch die massiven Kontrollen Bürger*innenrechte sowie Antidiskriminierungsrechte massiv untergraben, gar gebrochen wurden. Sowohl das Diskriminierungs-verbot nach Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz als auch Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union besitzen immer noch Gültigkeit und müssen dementsprechend in polizeilichen Handeln, also auch in der Einsatzvor- und Nachbereitung, bedacht werden. Dies sehen wir in Rahmen der Ereignisse, nämlich der Selektion von Menschen nach Aussehen, als nicht gegeben.

Außerdem weist das Ereignis eine weitere Dimension auf, nämlich die Befeuerung des bundesweiten Rassismus, da eine Behörde mit Neutralitätspflicht eine Personengruppe, nämlich vermeintliche Migrant*innen, unter den Generalverdacht des Gewalttäters stellt. Besonders im Kontext einer steigenden Pogromstimmung in diversen Regionen muss dies aufs schärfste kritisiert werden!

Wir fordern dementsprechend eine kritische, parlamentarische Aufarbeitung der Ereignisse sowie die endgültige Abschaffung von Racist Profilingmaßnahmen!
*Das SMT verwendet den Begriff „Racist Profiling“ seit 2012, da der Begriff „Racial Profiling“ voraussetzt, dass es „Rassen“ gäbe.
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Die Stellungnahme kann hier gedownloadet werden!

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