“No English, no Doctor!“ Medizinische Versorgung der Asylsuchenden in Trier

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“No English, no Doctor!“  Medizinische Versorgung der Asylsuchenden in Trier

von Patrick Zimmer, 28.08.2014

 

Massenunterkunft der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Trier Nord, © Patrick Zimmer
Massenunterkunft der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Trier Nord, © Patrick Zimmer

In jedem Bundesland gibt es mindestens eine Erstaufnahmestelle für Asylsuchende. Dabei handelt es sich um große Massenunterkünfte, in denen die in Deutschland Schutz suchenden Menschen die ersten Monate vor und auch nach dem Stellen des Asylantrages leben müssen. Der vorliegende Artikel thematisiert die Bedingungen der medizinischen Versorgung in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA), der Erstaufnahmestelle für Rheinland-Pfalz in Trier.

Ende Mai diesen Jahres ging eine Kurzmeldung durch die regionalen Medien, wonach sich die medizinische Versorgung der Asylsuchenden in der AfA Trier deutlich verbessert habe. Grund dafür sei die erfolgreiche Umsetzung des MEDEUS (MEDizinische ErstUnterSuchung) Programms der EU. Das grüne Integrationsministerium lobt sich selbst damit, diese Richtlinie der EU in Rheinland-Pfalz bereits frühzeitig umgesetzt zu haben. Es geht dabei vor allem darum, Menschen mit einer „besonderen medizinischen Schutzbedürftigkeit“ ausfindig zu machen. Unter diese Schutzbedürftigkeit fallen beispielsweise Menschen mit Vorerkrankungen, Allergien, Traumata oder etwaigen Behinderungen. Um die Schutzbedürftigkeit zu erkennen, hätten nun alle in Trier ankommenden Asylsuchenden die Möglichkeit an einer Erstuntersuchung teilzunehmen, bei der eine Krankenakte für sie angelegt würde. Zudem bestünde die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Die frühzeitige Umsetzung des MEDEUS Programms durch das rheinland-pfälzische Integrationsministerium ist sicherlich ein gut gemeinter Schritt. Doch es stellt sich die Frage, inwiefern von einer Verbesserung der medizinischen Versorgung die Rede sein kann. Nach wie vor besteht kein Automatismus, alle ankommenden Asylsuchenden auf physische und psychische Erkrankungen zu untersuchen. Die Erstuntersuchungen explizit auf ansteckende Krankheiten durch das Gesundheitsamt Trier bleibt bestehen. Die umfassendere Untersuchung mit einer Dokumentierung des individuellen Gesundheitszustandes und Anlegung einer Krankenakte nach dem MEDEUS Programm stellt lediglich, wie vom Ministerium zugegen wird, ein „Angebot“ oder eine „Möglichkeit“ der Teilnahme dar, und „man hoffe auf eine selbstverständliche Teilnahme“ jede*r Bewohner*in bis Ende des Jahres.

Zuständig für die medizinische Versorgung der Asylsuchenden in Trier ist die Krankenstation auf dem Gelände der AfA. Sie ist täglich mit einigen Arzthelfer*innen und Krankenschwestern besetzt. Zur Gewährleistung des MEDEUS Angebots sind zusätzlich zwei Krankenschwestern angestellt worden, derer Aufgabe im Anlegen der Krankenakten besteht. An drei Tagen in der Woche wird in der Krankenstation eine zweistündige Sprechstunde durch Ärzt*innen angeboten. Dabei wechseln sich praktizierende Ärzt*innen ab, die neben ihrer eigenen Praxis ihre Sprechstunde für die Bewohner*innen der AfA anbieten. Demnach wird eine ärztliche Behandlung momentan zu insgesamt sechs Stunden in der Woche gewährleistet. Reichen soll dieses hausärztliche Angebot für zur Zeit 850 Asylsuchende in der AfA sowie 150 in der Außenstelle Luxemburger Straße, am anderen Ende der Stadt. Letzteren soll dazu ein Fahrdienst mit Bussen zur Verfügung stehen.

Nach Aussagen eines Mitarbeiters der ökumenischen Flüchtlingsberatungstelle der Einrichtung habe sich die Gesundheitsversorgung seit Anfang des Jahres, also seit der Umsetzung des Programmes, in Wirklichkeit verschlechtert. Die Besetzung mit Ärzt*innen in der Krankenstation wurde Anfang des Jahres von vier auf sechs Stunden wöchentlich erhöht. In Relation zur steigenden Zahl der Bewohner*innen sei das rein quantitativ gesehen eine Verschlechterung.

Jana Sauer vom Multikulturellen Zentrum Trier besucht mit einigen anderen Menschenrechtsaktivist*innen regelmäßig die AfA. Bei einem der letzten Besuche berichteten ihr mehrere Bewohner*innen, dass sie bei gesundheitlichen Beschwerden die Krankenstation gar nicht mehr aufsuchen würden: „No English, no doctor“, lautete es von vielen Seiten. Die Kapazität an Dolmetscher*innen sei bei weitem nicht ausreichend. Für die Übersetzung ins Arabische stünde lediglich eine Person für eine Stunde in der Woche bereit, was ein Aushang im Café der Einrichtung bestätigt. Wer die Krankenstation aufsuchen möchte, müsse sich sehr oft selber um eine Person zum Übersetzten kümmern. „Das ist höchst problematisch und läuft auch entgegen der ärztlichen Diskretion“, so Sauer.

 

Gebäude der Erstaufnahmeeinrichtung im Sommer © Fabian Boist

Wäre es überhaupt möglich, bei gleichbleibenden Kapazitäten der Krankenstation, alle Bewohner*innen ordentlich zu untersuchen und bei Notwendigkeit eine Krankenakte anzulegen sowie die Befunde zu übersetzen? Dieses Angebot kann gar nicht von allen angenommen werden und das scheint, wie Sauer vom Multikulturellen Zentrum berichtet, systematisch und in allen Bereichen abzulaufen: „Wir stellen immer wieder fest, dass die Asylsuchenden nicht ausreichend über ihre Rechte informiert werden, ob bei der Rücksichtnahme auf religiöse Besonderheiten in der Essensausgabe oder dem Angebot des Deutschunterrichts“.

 

Problematisch sei auch die oftmals herrschende Angst vor dem in der AfA angestellten Sicherheitspersonal: „Einige Sicherheitsangestellte schreien die Leute an, weigern sich mit ihnen Englisch zu sprechen und behandeln sie von oben herab.“ Das bekommen Sauer und ihre Mitaktivist*innen immer wieder gesagt und sie haben es auch schon selber miterlebt. Der rund um die Uhr anwesende Sicherheitsdienst wird von einem privaten Unternehmen gestellt. Eine spezielle Qualifikation zur Arbeit mit Menschen wird nicht vorausgesetzt, Englischkenntnisse offiziell schon.

Um bei der Gesundheitsversorgung zu bleiben, auch in diesem Bereich spielen die Angestellten des Sicherheitsdienstes eine zentrale Rolle. Denn Asylsuchende dürfen nicht selber entscheiden ob, wo und wann sie in ärztliche Behandlung oder ins Krankenhaus gehen wollen. Wenn die Krankenstation geschlossen ist, entscheidet das Sicherheitspersonal über die Notwendigkeit einer Notfallversorgung. Von der Verwaltung der AfA heißt es dazu, dass zum Wohle der Asylsuchenden im Zweifelsfalle immer eine ärztliche Betreuung organisiert würde.

Im Wohlfahrtsstaat Deutschland gelten für Asylsuchende spezielle Gesetze. Ihre Sozialleistungen sind im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschrieben. Die Gesundheitsversorgung ist darin auf die „Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ begrenzt. Das schließt eine individuelle und nachhaltige Gesundheitsversorgung aus. Dazu passt auch, wie Sauer von ihrem letzten Besuch in der AfA weiter berichtet, dass „die Bewohner*innen, die es geschafft haben in der Krankenstation behandelt zu werden, meist nur Schmerztabletten bekommen haben und keinen Termin zur Weiterbehandlung“.

Diese Sondergesetzgebung stammt aus dem Jahr 1993 und ist ein wesentlicher Teil der seitdem immer restriktiver werdenden Asylpolitik. Die gesetzliche Herabstufung von dieser Gruppe von Menschen muss als ein strukturelles Problemen angesehen werden, in dem sich der Rassismus und die Fremdenfeindlichkeit der Mitte der deutschen Gesellschaft widerspiegelt. Das ist auch im Denken und Handeln eines großen Teils der politischen Machthaber*innen verankert. Auf die Einzelne und den Einzelnen kommt es nicht an, da sie hier sowieso nicht erwünscht sind. Warum dann Geld für diese Menschen ausgeben, wo sie doch sowieso nicht hierher gehören und schnellstmöglich wieder gehen sollen? Diese Denkweise und die explizite Sondergesetzgebung haben zur Folge, dass noch nicht einmal genügend Geld dafür eingesetzt wird, zumindest einen Minimalstandard der gesundheitlichen Versorgung sicherzustellen.

Bei den bestehenden Missständen zur Gesundheitsversorgung in der AfA Trier ist es aufgrund der viel zu geringen Kapazitäten an Ärzt*innen und Dolmetscher*innen sogar fraglich, ob die im Asylbewerberleistungsgesetz ohnehin schon minimalistisch formulierte „Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ gewährleistet werden kann. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium kann die medizinische Versorgung unter diesen politischen Gegebenheiten nicht wirklich verbessern. Die Bundesgesetzgebung und ihre daraus resultierenden geringen finanziellen Mittel machen das unmöglich. Wenn das Integrationsministerium von einer deutlichen Verbesserung der medizinischen Versorgung spricht, hat das sehr problematische Folgen. Nach den herrschenden Regeln des Politgeschäftes ist es, ohne eine Wertung darüber abzugeben, nachzuvollziehen, dass die Arbeit des eigenen Ministeriums und der eigenen Partei positiv dargestellt wird. Doch dadurch werden der Öffentlichkeit jegliche Aspekte einer bestehenden grundlegenden Problematik verschwiegen. Die gesellschaftliche und rechtliche Herabsetzung von Asylsuchenden in Deutschland wird durch eine solche öffentliche Darstellung manifestiert.

Patrick Zimmer